Einzelabnahme

Checker

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#1
Servus Leute,

wie ist das eigentlich bei Einzelabnahmen - wenn mein Teil (also Spoiler und evtl. APC Tail Lights) durch eine Einzelabnahme im den Brief eingetragen wird, hab ich ja kein Gutachten. Wenn dann ein Unfall passiert und irgendein Bürokratenheini sagt "Das geht so nun wirklich nicht! Fahrzeug ist stillgelegt und wird untersucht!" - kann mir dann einer was?

Und wie ist das mit einem Gutachten von einem Teil, das genau so aussieht aber von einem anderen Hersteller ist? So langsam verliere ich etwas den Überblick im deutschen Vorschriftendschungel.

Danke schonmal und legale Grüße
 

Web

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#2
Also wenn du etwas per Einzelabnahme eintragen lässt bekommst du einen Prüfbericht nebst Quittung. Wenn die Sachen im Brief und Schein eingetragen sind musst du kein Gutachten im Fzg. mitführen. Daher brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Kritisch wird es nur wenn du ein "Gefälligkeitsgutachten" bekommst d.h. dir jemand auf Grund guter Beziehungen etwas einträgt das nun wirklich nicht geht.

Verwendest du ein Gutachten für ein identisch aussehendes Teil von einem anderen Hersteller oder abweichender Kennzeichnung gegenüber dem im Gutachten aufgeführten Teil ist das illegal und kann dir im schlimmsten Fall als Urkundenfälschung angelastet werden.
 
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Checker

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#3
Zitat von Web:
Also wenn du etwas per Einzelabnahme eintragen lässt bekommst du einen Prüfbericht nebst Quittung. Wenn die Sachen im Brief und Schein eingetragen sind musst du kein Gutachten im Fzg. mitführen. Daher brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Kritisch wird es nur wenn du ein "Gefälligkeitsgutachten" bekommst d.h. dir jemand auf Grund guter Beziehungen etwas einträgt das nun wirklich nicht geht.

Verwendest du ein Gutachten für ein identisch aussehendes Teil von einem anderen Hersteller oder abweichender Kennzeichnung gegenüber dem im Gutachten aufgeführten Teil ist das illegal und kann dir im schlimmsten Fall als Urkundenfälschung angelastet werden.

Und wenn mir jemand einfach einen Spoiler ohne tiefgehende Prüfung einträgt? Kann da was passieren. Ist auch eine Art Gefälligkeit.
 

Web

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#4
JEDE Eintragung ist im nachhinein anfechtbar wenn entsprechende Gründe angeführt werden oder sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern. Wenn die Polizei dein Fzg. sicherstellen will kann sie das tun - egal ob es berechtigt ist oder nicht. Es reichen da wohl "Verdachtsmomente". Die sitzen nun mal am längeren Hebel. Eventuelle Entschädigungen kannst du wenn überhaupt dann über deinen Anwalt einfordern.

Ich würde mir da jetzt keinen Kopf drüber machen sondern bevor du entsprechende Teile kaufst Infomaterial sammeln und die Sache mit dem TÜV-Ingenieur abklären. Das wird definitiv vom TÜV angeboten und sollte auch genutzt werden um späteren Ärger zu vermeiden.

Du kannst auch den anderen Weg wählen und dir bei einer Tuningfirma irgendwelche "extremen Dinge" für viel Geld eintragen lassen. Aber die wissen schon warum das dann so teuer wird... Und wie bereits erwähnt: Eingetragene Teile sind noch lange nicht legal und "unantastbar" nur weil sie im Schein stehen. Aber auf jeden Fall besser als nicht eingetragen.
 
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muc

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#5
Zitat von Web:
Also wenn du etwas per Einzelabnahme eintragen lässt bekommst du einen Prüfbericht nebst Quittung. Wenn die Sachen im Brief und Schein eingetragen sind musst du kein Gutachten im Fzg. mitführen.
Vorsicht, das ist etwas mißverständlich ausgedrückt und mit den neuen Fahrzeugpapieren so ohnehin nicht mehr richtig, denn da wird von TÜV nix mehr in die Papiere selbst eingetragen, das muß immer die Zulassungstelle machen und es reicht bei einer Einzelabnahme (§21 StVZO) nicht aus, das Gutachten vom TÜV mitzuführen, das ganze muß umgehend in die Fahrzeugpapiere übernommen werden!

Anders ist das bei Sachen mit Teilegutachten oder ABE o.ä. die per Anbauabnahme gem. § 19 Abs. 3 StVZO abgenommen werden, da reicht es i.a. (aber auch nicht immer) die Bescheinigung mitzuführen.
 

MAD

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#6
Was kosten die Eintragungen eigentlich beim TÜV?

Fahrwerk (bsp. KW mit Teilegutachten nach §19)
Felgen (mit ABE bzw. Gutachten)
Distanzscheiben(bsp. H&R mit Teilegutachten nach §19)

Oder auch alles zusammen auf einmal!?

@Checker
Die Eintragung der APC Rückleuchen kannste übrigens schonmal getrost vergessen! Die trägt Dir keiner ein!! Kein E-Zeichen und somit ist keine Eintragung ausgeschlossen und wenners doch tut, kannste damit nix anfangen weils nicht legal ist!
Die EINZIGEN legalen Rückleuchten in Deutschland sind die PreFacelift- und die Facelift-Rückleuchten!! Ansonsten KEINE!
 

MAD

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#8
Was wären, wenn man alles auf einmal zusammen einträgt? Sollte doch eigentlich n preislichen Vorteil bringen, oder?
 

marc76

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#9
könnt schon sein, dass es da ein paar euro rabatt gibt! ich hab mir damals halt nicht alles zusammen geholt, sonst hätt ichs auch versucht ;)
 

Neomaxx

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#10
also bei uns gibt es folgende Stafflung:

28 EUR

35 EUR

45 EUR

je nach "Aufwand". d.h. ne Spoilerlippe kostet halt 28 EUR, ein Fahrwerk dann schon 35 oder 45 EUR.

zu den nicht erlaubten APC /TYC Rückleuchten:

Es gibt ne Möglichkeit... ;)
 

Checker

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#11
Also ich hab das beim Tüv so verstanden, dass es erstmal keine Rabatte gibt. Was das Eintragen dann kostet, hängt vom Gutachten ab. Normales §19 Abs. 3 macht 30€, andere sind teurer. Aber frag nen Deutschen nach nem Sack Reis in China!:confused:
 

Petricani

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#12
@muc:
weil du da ja immer gut bescheid weisst :cool:

muß denn sowas immer in den Schein bzw. Brief?

Frage aus folgendem Grund:
Auto wurde auf Gas umgebaut und läuft jetzt mit Gas und mit Benzin.

reicht es also nicht, das vom Tüv ausgestellte Gutachten mitzuführen?
Es muß in den Fahrzeugpapieren direkt vermerkt sein?

ich dachte immer, daß eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere lediglich eine ich nenns mal "einfache Handhabung durch den Fahrzeughalter" darstellt. Weil man dann nicht den ganzen Papierkram mitführen muß.

Manche haben ja Spoiler, Tiefer, Spurverbreiterung etc. und das wär dann schon viel Papierkram.
 

RobS

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#14
reicht es also nicht, das vom Tüv ausgestellte Gutachten mitzuführen?
Es muß in den Fahrzeugpapieren direkt vermerkt sein?
Das würde mich auch mal interessieren, hab mich nur nicht getraut, zu fragen...:rolleyes:

Hab Felgen, Tieferlegung auch nicht in den Schein/ Brief eintragen lassen, sondern führe lediglich die vom Tüv ausgestellten Gutachten mit mir.
Ich wollte die Sachen erst in den Schein eintragen lassen, wenn sich ne ganze Menge angesammelt hat. Denn, kostet es nicht jedes Mal Geld, wenn ich was in den Schein/ Brief eintragen lasse?
Müssen die Teile auch in den Brief eingetragen werden, oder reicht Schein?

Das interessiert bestimmt einige hier, die auch noch keine Erfahrung damit haben -> Faq maybe?
 

marc76

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#15
Zitat von Petricani:
reicht es also nicht, das vom Tüv ausgestellte Gutachten mitzuführen?
Es muß in den Fahrzeugpapieren direkt vermerkt sein?
ja, will ich auch wissen, befürchte aber, dass es nicht reicht, da auf z.b. meinem prüfgutachten der distanzen explzit draufsteht, dass mans eintragen lassen soll...
 

briadl

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#16
@RobS: Das kann ich dir sogar als Ösi sagen, die Gutachten nützen dir gar nichts solange sie nicht eingetragen sind.

Also bis auf die EG Genehmigungen musst alles eintragen lassen, sonst hat es keine Wirkung.
 

muc

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#17
Es kommt immer drauf an, fangen wir mit dem einfachen Fall der Einzelabnahme, also ein "21er Gutachten" an (steht meist §19.2/§21 oder § 19.2 iVm §21 auf dem Gutachten)

Da ist es so, daß formal die Betriebserlaubnis für das Teil bzw. das gesamte Fahrzeug neu erteilt werden muß. Das kann nur die Zulassungsstelle, der TÜV kann nur das Gutachten dafür ausstellen. Die Zulassungsstelle ist übrigens auch gar nicht an den TÜV gebunden, wenn da einer sitzt, der Ahnung hat und erkennt, daß der TÜV Mist gebaut hat, dann kann er das verweigern.

Mit Aushändigung des neuen Fz. Scheins, gilt die BE als erteilt, in den alten Fz. Papieren wurde meist auch der Stempel Betriebserlaubnis erteilt eingedrückt, wenn der TÜV nen direkten Briefeintrag gemacht hat. Bei den neuen Papieren gibt es das nicht mehr.

Jetzt der etwas kompliziertere Fall der Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO (z.B. Teil mit Teilegutachten). Da ist die umgehende Übernahme in die Fz.Ppiere meist zurückgestellt, bis die Zulassungsstelle aus anderen Gründen die Papiere in die Hand bekommt. Es gibt da aber auch Ausnahmen; immer, wenn Steuer, Versicherung oder Fahrerlaubnis von der Änderung betroffen sind, muß man auch dann umgehend die Papiere berichtigen lassen.

Das wird sich in einiger Zeit voraussichtlich aber alles erheblich ändern, ist nur noch nicht klar, ob, in welchem Umfang und wann...
 
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RobS

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#18
Danke muc, das hört sich doch schon etwas besser an.

Also kann mir erstmal keiner ans Bein pissen, wenn ich die Teile- Gutachten nur im Auto liegen habe. Sofern ich das richtig verstanden habe.
 

muc

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#19
Teilegutachten alleine ist wertlos, das ist sozusagen die Eintrittskarte, daß du die günstige Abnahme nach 19 Abs. 3 machen lassen kannst, aber die muß auch gemacht werden. Meist ist es i.O. den Wisch, den du dann bekommst, mitzuführen. Steht aber auch auf den Zetteln dann drauf und im Zweifel einfach den Prüfer fragen.
 

RobS

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#20
Ich habe mich falsch ausgedrückt. Mit Teilegutachten meinte ich den "Wisch", der mir bei der Eintragung gegeben wurde. Ich werde mal nachhschauen, was da genau draufsteht, und dann gegebenfalls doch alles in den Schein eintragen lassen.
Müssen die Änderungen auch im Fahrzeug- Brief vermerkt werden? Einem Kollegen von mir wurde seine Felgen NICHT in den Schein, sondern NUR in den Brief eingetragen. Das hat mich doch etwas verwirrt...:confused:
 
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