QualliVali
New Member
Hallo,
Kennt ihr Seiten um Tuning/Karosserie teile zu bestellen mit ABE prüfzeichen?
Lg Vali
Kennt ihr Seiten um Tuning/Karosserie teile zu bestellen mit ABE prüfzeichen?
Lg Vali
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Auch wenn die GReddy Lippe selber kein Gutachten hat, kann ein guter Tüv-Prüfer dir das Ding trotzdem eintragen. Natürlich muss sie dafür richtig montiert werden. In meinem Fall musste sie vollverklebt und geschraubt sein das mein Tüv-Prüfer sie einträgt. Verarbeitung von der Lippe selbst ist auch wirklich gut.Ansprechen würde mich zB. diese Frontlippe : GReddy Toyota Celica T23 Front Lippe
Ah mega, vielen dank!Auch wenn die GReddy Lippe selber kein Gutachten hat, kann ein guter Tüv-Prüfer dir das Ding trotzdem eintragen. Natürlich muss sie dafür richtig montiert werden. In meinem Fall musste sie vollverklebt und geschraubt sein das mein Tüv-Prüfer sie einträgt. Verarbeitung von der Lippe selbst ist auch wirklich gut.
Soweit ich auch weiß bietet der JDM-Shop an Sachen die du bei denen erworben hast einzutragen. Natürlich nicht alles aber vieles.
By the way..guter Tüv-Prüfer
ja verstehe, ich komme allerdings aus Österreich… werde mal bei einer Prüfstelle anrufen und einfach mal Nachfragen. Ich halte euch am laufenden^^By the way..
@QualliVali
Mit „gutem TÜV-Prüfer“ ist kein Kumpel gemeint, sondern jemand, der § 21 darf.
Wenn ein Teil keine ABE und kein Gutachten hat, geht § 19 nicht mehr, dann braucht man eine § 21-Einzelabnahme. Die darf nicht jeder Prüfer. Das kann entweder ein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) einer Technischen Prüfstelle (TP) machen oder ein Unterschriftsberechtigter (USB) einer Prüforganisation, wenn er ausdrücklich für § 21 benannt ist.
Ein normaler Prüfingenieur darf das nicht. Dass viele „TÜV-Prüfer“ sagen, ist nur Umgangssprache – gemeint ist jemand mit § 21-Befugnis, nicht der beste Freund.
Bei einem § 21-Gutachten haftet derjenige, der es erstellt, für die gesamte Zeit, in der das Fahrzeug mit diesem Gutachten im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist.
Er bestätigt damit dauerhaft, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig, betriebssicher und verkehrssicher ist. Deshalb haben viele Prüfer, auch wenn sie § 21 dürften, schlicht keine Lust, riskante oder schlecht belegbare Umbauten abzunehmen – das ist kein „Nicht-dürfen“, sondern Eigenverantwortung und Haftungsrisiko.
Rechtlich besteht die Möglichkeit aber weiterhin, einen anderen Prüfer mit § 21-Befugnis zu suchen, der den Umbau fachlich vertreten kann und bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen.
Gruß und viel Erfolg!!
Das würde ich auch auf jeden Fall in DE und auch jedes andere Land empfehlen, wo strenge Zulassungsvorschriften angewendet werden.. Eine Überprüfung oder Gutachten will jeder verkaufen. Ob das hinterher was wird, sieht ganz anders aus.TÜV in Ö sagt am Telefon gerne ist alles kein Problem und vor Ort ist dann alles ein Problem. Erfahrungsgemäß. Also am besten vor dem kaufen einen Beratungstermin.
Richtig, sorry hätte das genauer sagen sollen.Mit „gutem TÜV-Prüfer“ ist kein Kumpel gemeint, sondern jemand, der § 21 darf.