Hallo Comm! Hab sowas gefunden. Sieht ganz nett aus, aber die Frage ob es erlaubt ist? http://www.youtube.com/watch?v=F6nlBUrImPU&feature=related
wird wohl so sein wie bei der guten alten unterbodenbeleuchtung. dass es halt wärend der fahrt nicht ansein darf oder?
...desweiteren ein nicht geprüftes und nicht zugelassenes Teil, was beim Unfall eventuell so zerspringt, das es gefährlich werden kann. Kann in Röhrenform ebenfalls unkontrolliert zerspringen. Also auch der Anbau verboten.
Das ist ne schöne alte Mär, dass ne UBB o.ä., wie die Spielerei i.O. wäre, wenn die während der Fahrt nicht geht oder nur für Showzwecke oder so. Stimmt nur leider nicht...
"Ganz genau" trifft es nicht ganz. Einfach formuliert: Dran sein darf nur, was zulässig ist; egal ob an oder aus. no
dran sein darf nur, was vorgeschrieben, oder für zulässig erklärt worden ist. Ich hoffe nur, dass jetzt nicht jemand mit: "Der TÜV XY hat das bei dem und dem aber als so und so eingetragen" kommt... Btw. wenn ich Glück habe, kommt meine neue Kiste schon mit den Rückleuchten: Wenn nicht, muss ich wohl was um die 300 € locker machen...