T23 Bodykits mit ABE

Mit allgemeiner Betriebserlaubnis ohne Eintragung wird schwierig ansonsten alternativ das hier..





Das Bodykit und die Bewertung in beiden Links


Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn die GReddy Lippe selber kein Gutachten hat, kann ein guter Tüv-Prüfer dir das Ding trotzdem eintragen. Natürlich muss sie dafür richtig montiert werden. In meinem Fall musste sie vollverklebt und geschraubt sein das mein Tüv-Prüfer sie einträgt. Verarbeitung von der Lippe selbst ist auch wirklich gut.

Soweit ich auch weiß bietet der JDM-Shop an Sachen die du bei denen erworben hast einzutragen. Natürlich nicht alles aber vieles.
 
Auch wenn die GReddy Lippe selber kein Gutachten hat, kann ein guter Tüv-Prüfer dir das Ding trotzdem eintragen. Natürlich muss sie dafür richtig montiert werden. In meinem Fall musste sie vollverklebt und geschraubt sein das mein Tüv-Prüfer sie einträgt. Verarbeitung von der Lippe selbst ist auch wirklich gut.

Soweit ich auch weiß bietet der JDM-Shop an Sachen die du bei denen erworben hast einzutragen. Natürlich nicht alles aber vieles.
Ah mega, vielen dank!
 
By the way..

@QualliVali

Mit „gutem TÜV-Prüfer“ ist kein Kumpel gemeint, sondern jemand, der § 21 darf.

Wenn ein Teil keine ABE und kein Gutachten hat, geht § 19 nicht mehr, dann braucht man eine § 21-Einzelabnahme. Die darf nicht jeder Prüfer. Das kann entweder ein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) einer Technischen Prüfstelle (TP) machen oder ein Unterschriftsberechtigter (USB) einer Prüforganisation, wenn er ausdrücklich für § 21 benannt ist.



Ein normaler Prüfingenieur darf das nicht. Dass viele „TÜV-Prüfer“ sagen, ist nur Umgangssprache – gemeint ist jemand mit § 21-Befugnis, nicht der beste Freund.

Bei einem § 21-Gutachten haftet derjenige, der es erstellt, für die gesamte Zeit, in der das Fahrzeug mit diesem Gutachten im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist.

Er bestätigt damit dauerhaft, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig, betriebssicher und verkehrssicher ist. Deshalb haben viele Prüfer, auch wenn sie § 21 dürften, schlicht keine Lust, riskante oder schlecht belegbare Umbauten abzunehmen – das ist kein „Nicht-dürfen“, sondern Eigenverantwortung und Haftungsrisiko.

Rechtlich besteht die Möglichkeit aber weiterhin, einen anderen Prüfer mit § 21-Befugnis zu suchen, der den Umbau fachlich vertreten kann und bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen.

Gruß und viel Erfolg!!
 
By the way..

@QualliVali

Mit „gutem TÜV-Prüfer“ ist kein Kumpel gemeint, sondern jemand, der § 21 darf.

Wenn ein Teil keine ABE und kein Gutachten hat, geht § 19 nicht mehr, dann braucht man eine § 21-Einzelabnahme. Die darf nicht jeder Prüfer. Das kann entweder ein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) einer Technischen Prüfstelle (TP) machen oder ein Unterschriftsberechtigter (USB) einer Prüforganisation, wenn er ausdrücklich für § 21 benannt ist.



Ein normaler Prüfingenieur darf das nicht. Dass viele „TÜV-Prüfer“ sagen, ist nur Umgangssprache – gemeint ist jemand mit § 21-Befugnis, nicht der beste Freund.

Bei einem § 21-Gutachten haftet derjenige, der es erstellt, für die gesamte Zeit, in der das Fahrzeug mit diesem Gutachten im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist.

Er bestätigt damit dauerhaft, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig, betriebssicher und verkehrssicher ist. Deshalb haben viele Prüfer, auch wenn sie § 21 dürften, schlicht keine Lust, riskante oder schlecht belegbare Umbauten abzunehmen – das ist kein „Nicht-dürfen“, sondern Eigenverantwortung und Haftungsrisiko.

Rechtlich besteht die Möglichkeit aber weiterhin, einen anderen Prüfer mit § 21-Befugnis zu suchen, der den Umbau fachlich vertreten kann und bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen.

Gruß und viel Erfolg!!
ja verstehe, ich komme allerdings aus Österreich… werde mal bei einer Prüfstelle anrufen und einfach mal Nachfragen. Ich halte euch am laufenden^^
 
TÜV in Ö sagt am Telefon gerne ist alles kein Problem und vor Ort ist dann alles ein Problem. Erfahrungsgemäß. Also am besten vor dem kaufen einen Beratungstermin.
 
TÜV in Ö sagt am Telefon gerne ist alles kein Problem und vor Ort ist dann alles ein Problem. Erfahrungsgemäß. Also am besten vor dem kaufen einen Beratungstermin.
Das würde ich auch auf jeden Fall in DE und auch jedes andere Land empfehlen, wo strenge Zulassungsvorschriften angewendet werden.. Eine Überprüfung oder Gutachten will jeder verkaufen. Ob das hinterher was wird, sieht ganz anders aus.

Bei Änderungen vorher informieren, ob man das darf und wie teuer das wird (meine Empfehlung um kosten und Ärger zu sparen)
 
Mit „gutem TÜV-Prüfer“ ist kein Kumpel gemeint, sondern jemand, der § 21 darf.
Richtig, sorry hätte das genauer sagen sollen.

Die Prüfer sind vorallem immer sehr dankbar wenn sie möglichst wenig selber recherchieren müssen.

Wie schon gesagt wurde, einen Termin ausmachen, und alles mitnehmen was du finden kannst zu dem Produkt. Papiere z.B. Montageanleitungen wie man es befestigen soll oder wo auch schon das Material mit drin steht.
Das Originalblatt was bei der GReddy Lippe dabei ist, ist glaub ich auch Japanisch. Hatte sich aber mit Google Lens einigermaßen übersetzen lassen und hat das dann als verwertbares Papier hergenommen.
 
Zurück
Top