Db lautstärke: zweifel am TÜV

Dieses Thema im Forum "TÜV / Eintragung / Gutachten" wurde erstellt von Stuttgart, 8. Januar 2021.

  1. Stuttgart

    Stuttgart Member

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    Guten Morgen zusammen, hoffe ihr hattet alle einen guten Rutsch,

    Nun zum thema, Ich brauche eine Aufklärung:

    Bei einer DB-Messung wird ja aufs Gas gedrückt, bis man die bestimmte Drehzahl erreicht hat, hält es ne sekunde lang und lässt das Gaspedal ruckzuck los. Beim Loslassen des Gaspedals entsteht ein erhöhter druck, welcher die höchste DB anzeigt. Nun zur Frage: Gibt es einen Unterschied bei der DB-Zahl, ob man bei 3000rpm 4000rpm oder 5000rpm misst?

    Laut tüvler sollte die db gleich sein, was ich aber irgendwie zweifle, da bei mir bei

    4800rpm --> 94,2, 94,5 94,3
    3750rpm --> 94

    Gemessen wurde. (Erlaubt 92 nach Toleranz)

    Ich denke eher, dass er tüvler bei auch 4800 gemessen hatte und es nicht zugeben will. Für eine erneute messung will er nochmal 70 euro ‍♂️
    Auf dem tüvbericht steht nur, dass 94db, ohne rpm zahl.

    "Nun zur Frage: Gibt es einen Unterschied bei der DB-Zahl, ob man bei 3000rpm 4000rpm oder 5000rpm misst?"
     
  2. CRX_Fan

    CRX_Fan Super-Moderator Mitarbeiter

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    Den gibt es durchaus. Die Abgasanlage hat bei höherer Drehzahl ja auch eine ganz andere Sogwirkung, also ganz andere Druckverhältnisse und dadurch ganz andere Resonanzeffekte, die sich in einer anderen Lautstärkeentfaltung widerspiegeln.
    Ich bin kein Akustiker, aber das wäre für mich nur nachvollziehbar.

    Daher gibt es ja auch die gesetzlichen Vorgaben, wie eine zulassungskonforme oder viel mehr rechtskonforme/gerichtsverwertbare Pegelmessung auszusehen hat. Und die Bedingungen sind heftig. So und soviel Prozent Drehzahl der im Schein angegebenen Nenndrehzahl, Umgebungsbedingungen, Höhe, Winkel, Abstand, Neigung, Temperatur, Wind, zugelassenes Mikro,...etc.
    Weil solche Laborbedingungen nicht wirklich an den meisten örtlichen Gegebenheiten zu gewährleisten sind, wird ja deshalb auch eine sehr grosszügige Toleranz zu Gunsten des Halters abgezogen. Bspw. wenn die Polizei bei einer Kontrolle mist. Üblicherweise wird auch mit externen DZMs oder per OBD die Drehzahl gemessen, da die verbauten DZMs mannipuliert sein könnten.

    Ob der TÜV einen zertifizierten Pegelmessstand mit kundigem Personal hatte, ist auch noch fraglich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2021
    Stuttgart und koilee gefällt das.
  3. querschläger

    querschläger Member

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    Wie kommt bei Standgeräusch die 94 DB zustande mit Original Anlage ?
    Wonach wurde begutachtet ? EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG
    Hab magnaflow catback und KAT zusammen eingetragen 2007 in einer TS ( U1 = 97 ) :eek:
    Als ich den Wagen gekauft habe ich umgehend noch ein FOX Mittelschalldämpfer eingebaut.
    Also um welche Anlage handelt es sich ? Kann etwas verändert werden bei Bestimmten Firmen ?
     
  4. muc

    muc Well-Known Member

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    Das Standgeräusch ist nicht mit einem Grenzwert behaftet und zusätzlich zum reglementierteten Fahrgeräusch (i.d.R. 74 dB(A)) zu ermitteln und anzugeben. Sinn des Standgeräuschs ist, dass man einen Referenzwert für vereinfachte Kontrollen hat.

    Das Standgeräusch ist normal deutlich höher, als das Fahrgeräusch, da der Abstand bei der Messung nur 50 cm (45° Winkel) von der Endrohröffnung ist, beim Fahrgräusch ist der Abstand 7,5 m (von der Mittellinie der zu fahrenden Fahrspur)

    Die Solldrehzahl für die Standgeräuschmessung ist:
    — 75 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≤ 5 000 min–1
    — 3 750 min–1 bei einer Nenndrehzahl über 5 000 min–1 und unter 7 500 min–1
    — 50 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≥ 7 500 min–1

    Selbstverständlich können/werden sich unterschiedliche Werte je nach Drezahl ergeben. Wenn beim Abtouren aber ein Blubbern, Knallen o.ä. dabei ist, wird relativ wurscht sein, ob es ein paar 100 Umdrehungen mehr oder weniger
     
  5. Nera

    Nera Super-Moderatorin Mitarbeiter

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    2007 hat es noch ein anderes Regelwerk gegeben soweit ich weiß. 2012 hat sich da einiges geändert. Aber das kann @muc denke ich besser beantworten.
     
  6. muc

    muc Well-Known Member

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    Das ist ne Mär, dass sich 2012 so viel verändert haben soll!

    Grundsätzlich geht es natürlich Kat oder auch LuFi zusammen mit dem ESD eingetragen zu bekommen. Es muss halt passen und ggf. wird das Gutachen recht teuer.
     

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