DashCam für Celica T23

Dieses Thema im Forum "Celica - Allgemein" wurde erstellt von BudoBerlin, 3. Februar 2018.

  1. BudoBerlin

    BudoBerlin Member

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    ich habe 2 kleine
    Vikcam Wifi dashcams gekauft, jeweils für vorne und hinten. wenn ich die dashcam direkt beim rückspiegel einbaue, dann soll es wohl probleme mit dem radioempfang geben. wo sollte man am besten die dashcam einbauen.
     
  2. Pillhuhn

    Pillhuhn Member

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    Und gibt es schon Erfahrungswerte von deinem Einbau?
    Will mir auch endlich mal eine Zulegen. Und den Tag wurde direkt vor mir ein Kind angefahren, da wäre die schonmal hilfreich gewesen.
     
  3. BudoBerlin

    BudoBerlin Member

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    nein, werde es erst mal auf eis legen, da sich das rechtlich doch wieder geändert hat.
     
  4. riggs

    riggs Active Member

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  5. YaneonY

    YaneonY Active Member

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    Tja, das ermöglicht natürlich auch andere Sachen. Mich würde es z.B. interessieren, ob man anhand einer solch Aufnahme eine strafrechtliche Anzeige erstellen?
    Ich fahre mehr als 100km am Tag und werde von Mercedes- bzw. Skodaidioten durch deren Fahrweise gefährdet. Natürlich hauen diese auch sofort ab. Wird dann Polizei in so einem Fall die Anzeige aufnehmen und diesen dann strafrechtlich verfolgen?
     
  6. MnKn

    MnKn Member

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    Da Dash Cams trotz des neuen Urteils immer noch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Anderer sind, kann es passieren, dass die Polizei dann zwar eine Anzeige aufnimmt, du aber unter Umständen auch eine Geldstrafe zahlen musst, eben wegen diesen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte ...
    Bürokratenland Deutschland :D
     
  7. MatzelDD

    MatzelDD Member

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    Auszug aus dem Urteil...

    "Das Urteil bedeutet nicht, dass man automatisch immer filmen darf. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig. Diese Unzulässigkeit führe aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen, argumentierten die Richter des BGH. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall."
     
  8. Nachtlichtermeer

    Nachtlichtermeer Active Member

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    Also per Glaskugel vorher wissen, dass ein Unfall passieren wird und dann fix einschalten. Das wäre dann OK.
    Ich verstehe...
    Oder aber ein Beweismittel haben, aber eine Anzeige riskieren, weil man ja dauerhaft gefilmt hat.
    Kann denen mal bitte jemand die Flasche aus der Hand nehmen. So geht das doch nicht weiter...
     
  9. Pillhuhn

    Pillhuhn Member

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    Beim Verbot des permanenten Aufzeichnens gemäß Datenschutz geht es um das permanente Aufzeichnen Unbeteiligter ohne Anlaß, wo auch keiner weiß, was mit den Aufnahmen ggf. gemacht wird. Das kann und sollte sinnvollerweise eingeschränkt oder verboten sein.

    Im Falle von Straftaten sieht das doch aber anders aus. Drängeln stellt bekanntlich eine Nötigung oder Gefährdung im Straßenverkehr dar, so dass hier die Persönlichkeitsrechte des Täters logischerweise zurückstehen. Schließlich könnte man den Täter (jetzt mal allgemein bei Straftaten) gemäß Jedermannsrecht sogar bis zum Eintreffen der Polizei festhalten! Also dürfte die Videoaufnahme zur Identifizierung und Sachverhaltsaufklärung das mildere und somit zulässige Mittel sein. Man hat die Kamera dann eben erst für diesen Fall mitlaufen lassen.

    Da ich mich schon mit einigen Deppen auf der Straße rumplagen musste, gab es auch schon Anzeigen, u.a. mit Beweisbildern bei einer drängelnden Schlampe. Meine Schwelle ist halbwegs hoch. aber irgendwann ist halt mal Schluß. Teilweise gab es Strafen, andere wurden mangels Beweise eingestellt - aber zumindest die Selbstbeteiligung für die Rechtschutz war fällig. Aber selbst Post von der Polizei lässt bei mir zumindest schon immer das Herz in die Hose rutschen. Wenn du auch noch weißt, dass du Scheiße gebaut hast, ist das noch mal blöder.

    Gerade auch noch gefunden:

    https://www.anwaltsregister.de/Fach...nutzt_die_Dashcam_als_Beweismittel.d1797.html

    "In der Presse und auf juristischen Internetseiten wurde insbesondere das Urteil des Amtsgerichts Nienburg als Erfolg für die Dashcam-Befürworter gewertet. Das Urteil stieß auch deshalb auf so großes Interesse, weil mit ihm zum ersten Mal ein deutsches Gericht über die Frage der Verwertung von Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren entschieden hat.

    Jedoch ist das Urteil kein wirkliches Argument für die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen. Denn das Gericht hat die Verwertbarkeit als Beweis im Strafverfahren nur in sehr engen Grenzen gebilligt. Der Zeuge, der den Angeklagten bei seiner Tat gefilmt hatte, hatte seine Dashcam nämlich nicht permant eingeschaltet, sondern die Kamera nur in der konkreten strafrechtlich relevanten Situation eingeschaltet und vorausschauend als Beweismittel eingesetzt. Aufgrund dieser kurzen, anlassbezogenen Aufnahme, auf der zudem keine Personen, sondern nur das Auto des Täters zu sehen war, fiel die Interessenabwägung des Gerichts pro Zulässigkeit der Dashcam-Aufnahmen aus."
     
  10. riggs

    riggs Active Member

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    Genau das befürchten jetzt viele, dass ein Haufen Hilfssheriffs auf die Straßen ziehen wird und alles anzeigt, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Das wird in einer Totalüberwachung von Bürgern durch Bürger enden. Da hätte die Stasi ein feuchtes Höschen bekommen.

    Ich weiß, ihr werdet das nur in gaaaaaanz schlimmen Fällen tun. Allerdings werdet ihr subjektiv beurteilen, was denn schlimm ist. Und dann können wir gar keinen Spaß mehr haben auf der Straße, weil man immer Angst haben muss, dass da einer mit einer Cam unterwegs ist und das, was man getan hat gerade ganz schlimm findet.

    Ich würde die Aufnahmen tatsächlich als Beweismittel bei einem Unfall begrüßen, aber den Rest sollte die Polizei erledigen.

    Ich sollte das vielleicht mit einem Beispiel aus der Praxis erläutern:
    Ich bin letztens bei bestem Wetter gegen 6:20 Uhr mit der Celi zur Arbeit gefahren. War ganz toll, denn die Straßen waren frei. An der letzten Ampelkreuzung musste ich links abbiegen. Die Ampel war grün für mich, einer stand an der roten Ampel in der Querstraße und dort ist auch kein Fußgängerüberweg. Also bin ich da recht zügig um die Kurve, denn das macht eben Spaß. Ich war dann aber so langsam, dass von den Reifen nicht einmal ein Stöhnen kam. Tja stellte sich heraus, dass der an der roten Ampel ein Kollege war, der das gar nicht gut fand. Er verfolgte mich von der Garage bis ins Büro und erzählte mir, dass ich mein Fahrverhalten überdenken sollte und dass die Polizei, wenn sie das gesehen hätte, mir "den Lappen abgenommen hätte". Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie toll es gewesen wäre, wenn der eine Dashcam gehabt und mich angezeigt hätte. Selbst wenn es unbegründet gewesen wäre, wäre der Ärger für mich dennoch da gewesen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2018
  11. Pillhuhn

    Pillhuhn Member

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    Die Polizei wird auch weiterhin den Rest erledigen müssen.
     
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