TÜV nicht bekommen wegen nicht erlaubten Winterreifen

Dieses Thema im Forum "TÜV / Eintragung / Gutachten" wurde erstellt von Marcel, 1. April 2008.

  1. Marcel

    Marcel Member

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    Hi Leute

    Hab von nem Forum Mitglied letzten Herbst nen Satz WR gekauft. 195/65 R15

    Im Schein steht 195/60 R15

    TÜV Mensch sagt Reifen sind nicht erlaubt. Ist das so richtig ? Im alten Schein standen ja mehr Größen drin als in diesem Eu dreck.

    Problem hab ich gelöst in dem ich mit Sommerreifen nochmal hin bin.
     
  2. Celi-Jens

    Celi-Jens Active Member

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    Erlaubt sind a) 195/60/15, b) 205/50/16 oder c) 205/55/15.

    195/65/15 sind nicht für die T23.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. April 2008
  3. muc

    muc Well-Known Member

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    Mach die Sommerreifen drauf und gut ist es. ;) Die WR kannst du Anfang vom nächsten Winter dann ja gebraucht verkaufen und dir passende holen.
     
  4. PAT82

    PAT82 New Member

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    Servus!

    Ruf deinen Generalimporteur in Deutschland ein und red mit dem, normalerweise kann er dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diese Reifen ausstellen und die Sache ist erledigt!!!
    Im Typenschein stehen nicht alle möglichen Dimensionen!!

    Hat bei mir in Österreich mit meinem alten Corolla und mit dem Mazda meiner Mum auch geklappt!!!!!!!!!
     
  5. Celi-Jens

    Celi-Jens Active Member

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    Schlaumeier, mit 195/65/15 geht vermutlich der Tacho nach, und das darf nicht sein ;)
     
  6. PAT82

    PAT82 New Member

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    ?????????????

    Aber nicht mit einem Querschnitt von 5 mehr!!!
    ICh würde es verstehen wenn du 195/70 hättest!!!

    Aber bitte wollte nur helfen, wenn du denkst du weißt es besser warum fragst denn hier in der Comm!!???:eek:

    Bei mir hat es wie gesagt 2 mal geklappt und das in Österreich wo die Gesetze u Vorschriften bekanntlich strenger sind!!!!
     
  7. Celi-Jens

    Celi-Jens Active Member

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    Ich habe gefragt? :rolleyes:

    195/60/15 zu 195/65/15 macht einen Unterschied von 3%
    Anzeige Tacho 97 km/h, wirkliche Geschwindigkeit 100 km/h.
    Mööööp, nicht zulässig!
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2008

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